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Instagram‑Impressum: Ein juristischer Leitfaden für Unternehmen, Influencer und Content‑Creator
Ein korrektes Instagram‑Impressum ist in Deutschland Pflicht. Für alle, die einen Instagram Account geschäftlich nutzen oder Inhalte mit journalistischem Anspruch veröffentlichen, kann ein fehlendes Impressum zu teuren Abmahnungen führen. Dieser Beitrag im Juris‑Media‑Stil erläutert, warum die Impressumspflicht auch für Social‑Media‑Kanäle gilt, welche Pflichtangaben enthalten sein müssen und wie sich das Impressum rechtssicher in den Instagram Profilen hinterlegen lässt. Alle wichtigen Informationen, Beispiele und Tipps basieren auf dem seit Mai 2024 geltenden Digitale‑Dienste‑Gesetz (DDG) und der aktuellen Rechtsprechung.
Rechtliche Grundlagen
Die Impressumspflicht in Deutschland basiert seit dem 14. Mai 2024 auf dem Digitale‑Dienste‑Gesetz (DDG). Dieses Gesetz löste das Telemediengesetz (TMG) ab und fasst die Pflichten für digitale Dienste neu zusammen. § 5 DDG bestimmt, dass Anbieter geschäftsmäßig betriebener digitaler Dienste bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten müssen. Die Vorschrift gilt für Webseiten, Online‑Shops und Social‑Media‑Accounts. Sie erstreckt sich auf Unternehmen, Freiberufler, Vereine und sogar Content Creator, die ihre Kanäle zur Werbung oder zur Monetarisierung nutzen.
Obwohl das TMG außer Kraft gesetzt ist, bleibt seine Systematik relevant. Der neue § 5 DDG übernimmt im Wesentlichen die bisherigen Anforderungen: Name, Anschrift, Kontaktdaten und gegebenenfalls Aufsichtsbehörden müssen angegeben werden. Für journalistisch‑redaktionelle Inhalte gilt weiterhin § 55 Rundfunkstaatsvertrag (heute Medienstaatsvertrag), der einen verantwortlichen Redakteur verlangt. Zusätzlich spielt das Telekommunikations‑Digitale‑Dienste‑Datenschutz‑Gesetz (TDDDG) eine Rolle, wenn es um Datenschutz und Cookies geht.

Wer braucht ein Instagram‑Impressum?
Geschäftsmäßige Nutzung
Die Grenze zwischen privater und geschäftlicher Nutzung ist niedrig. Sobald ein Instagram Profil Werbung enthält, einen Online Shop verlinkt oder Dienstleistungen Dritter bewirbt, gilt der Account als geschäftsmäßig. Schon das bloße Empfehlen eines Buches oder Affiliate‑Links können ein Social‑Media‑Profil in den geschäftlichen Bereich ziehen. E‑Recht24 weist darauf hin, dass ein Impressum erforderlich ist, wenn ein Instagram Account nicht rein privat betrieben wird. Influencer, Blogger, Fotografen und selbst kleine Unternehmen müssen diese Pflicht erfüllen.
Private Nutzung
Ein rein privater Account – etwa ein nicht öffentlicher Kanal, der nur Familienfotos für Freunde bereithält – benötigt kein Impressum. Doch wer öffentlich postet und Produkte empfiehlt oder als Content Creator tätig ist, überschreitet schnell die Grenze. Auch ein großer Freundeskreis kann nach Einschätzung der Landesmedienanstalten dazu führen, dass der Account als geschäftsmäßig bewertet wird. Die Impressumspflicht gilt daher für nahezu alle Business Accounts und Influencer.
Unternehmer und juristische Personen
Unternehmen, Vereine und juristische Personen sind grundsätzlich impressumspflichtig. Sie müssen neben Name und Anschrift die Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen sowie Registerangaben veröffentlichen. Auch Freiberufler wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater unterliegen berufsspezifischen Informationspflichten.
Pflichtangaben im Impressum
Ein Instagram‑Impressum muss die in § 5 DDG festgelegten Pflichtangaben enthalten. Je nach Rechtsform können sie variieren; die wichtigsten Angaben sind:
- Name: Der bürgerliche Vor‑ und Nachname oder die vollständige Firmenbezeichnung. Pseudonyme reichen nicht aus, sie können ergänzend genannt werden.
- Anschrift: Eine ladungsfähige Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Ein Postfach ist nicht zulässig. Diese Anschrift ermöglicht amtliche Zustellungen.
- Kontaktdaten: Mindestens zwei unmittelbare Kontaktmöglichkeiten wie E‑Mail‑Adresse und Telefonnummer sind erforderlich. Social‑Media‑Messenger gelten nicht als ausreichend.
- Registerangaben: Handelsregisternummer, Vereinsregisternummer oder andere relevante Registerdaten, falls vorhanden.
- Umsatzsteuer‑ID: Wenn eine Umsatzsteuer‑Identifikationsnummer existiert, muss sie angegeben werden.
- Vertretungsberechtigter: Bei juristischen Personen der oder die Geschäftsführer bzw. Vorstande.
- Aufsichtsbehörde und Berufsbezeichnung: Bei reglementierten Berufen oder journalistisch‑redaktionellen Angeboten.
Diese Angaben fördern Transparenz und sollen Verbraucher*innen den Kontakt zum Anbieter erleichtern. Wer seine Privatadresse schützen möchte, kann eine alternative Geschäftsadresse nutzen – dazu später mehr.
Zwei‑Klick‑Regel und Zugänglichkeit
Der Bundesgerichtshof hat in der sogenannten Zwei‑Klick‑Rechtsprechung entschieden, dass ein Impressum innerhalb von maximal zwei Klicks erreichbar sein muss. Das Digitale‑Dienste‑Gesetz übernimmt dieses Prinzip: Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
Im praktischen Kontext bedeutet das:
- Nutzer dürfen höchstens zwei Schritte benötigen, um das Impressum zu erreichen. Es reicht also ein Link in der Bio, der direkt zur Impressumsseite führt. Ein Zwischenschritt über eine Link‑Sammlung ist zulässig, wenn dort ein klar gekennzeichneter Button „Impressum“ hinterlegt ist.
- Das Impressum muss auch in der mobilen App erreichbar sein. Wer sein Impressum nur auf einer Desktop‑Website verlinkt, verstößt gegen die Impressumspflicht.
Das Impressum auf Instagram einbinden
Instagram bietet keine spezielle Rubrik für Rechtstexte. Unter „Profil bearbeiten“ können Nutzer jedoch im Bereich „Links“ externe URLs einfügen. Die folgenden Optionen haben sich etabliert:
Direktlink
Die sicherste Lösung ist ein direkter Link auf eine externe Website, auf der das vollständige Impressum zu finden ist. Der Linktitel sollte „Impressum“ lauten, damit Nutzer sofort erkennen, wohin er führt. Diese Lösung erfüllt die Zwei‑Klick‑Regel und ist marketingtechnisch sinnvoll, wenn auf der Zielseite auch die Datenschutzerklärung steht.
Link‑Sammlung (Linkbaum)
Wer mehrere Links in der Bio präsentieren möchte – etwa für Online‑Shop, Blog, Presseartikel und Impressum – kann eine Landingpage oder ein Link‑in‑Bio‑Tool nutzen. Dienste wie Linktree oder Wonderlink erstellen eine Seite mit mehreren Buttons; das Impressum muss dort klar gekennzeichnet und mit einem Klick erreichbar sein. Bei der Wahl des Dienstes sollten Betreiber auf Datenschutzkonformität achten.
Impressum im Bio‑Text
Theoretisch könnte man den Impressumstext direkt in die Bio schreiben. Aufgrund der 150‑Zeichen‑Beschränkung ist das allerdings kaum umsetzbar und marketingtechnisch unattraktiv. Diese Variante wird deshalb nicht empfohlen.
Alternative Methoden und rechtliche Grenzen
Einige Nutzer versuchen, das Impressum in einem Story‑Highlight zu speichern oder ein zweites Profil anzulegen, das nur das Impressum enthält. Die Landesmedienanstalt NRW hält ein Impressum in Instagram‑Highlights nicht für ausreichend, und ein zweites Profil erschwert die Zugänglichkeit. Die sauberste Lösung bleibt daher ein externer Link in der Bio, der innerhalb von zwei Klicks zum Impressum führt.
Abmahnungen und Bußgelder
Verstöße gegen die Impressumspflicht werden in Deutschland ernst genommen. Unternehmen, Influencer und Accounts ohne korrektes Impressum riskieren Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Diese Abmahnungen sind mit Anwaltskosten und Vertragsstrafen verbunden; schon kleine Fehler können dreistellige bis vierstellige Kosten nach sich ziehen.
Neben zivilrechtlichen Abmahnungen drohen behördliche Bußgelder bis zu 50 000 Euro. Auch wenn solche Höchststrafen selten sind, zeigen sie die Bedeutung der Rechtskonformität. Selbst eine einmalige Abmahnung kann zu reputationsschädlichen Meldungen führen und den Account in den Fokus der Aufsichtsbehörden rücken.
Tipps für Influencer, Content‑Creator und Unternehmer
Präsenz auf mehreren Social‑Media‑Plattformen
Viele Content‑Creator betreiben neben Instagram auch weitere Social‑Media‑Kanäle wie TikTok, YouTube, LinkedIn oder Facebook. Die Impressumspflicht gilt plattformübergreifend. Wer mehrere Kanäle betreibt, sollte eine zentrale Impressumsseite auf seiner Webseite erstellen und von allen Profilen darauf verlinken. Somit müssen rechtliche Änderungen nur an einer Stelle umgesetzt werden.
Konsistenz der Rechtstexte
Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Angaben im Impressum aktuell sind. Ändern sich Firmenname, Rechtsform, Telefonnummer oder E‑Mail‑Adresse, müssen die Angaben zeitnah angepasst werden. Besonders bei Umzügen (neue Anschrift) oder bei der Gründung einer juristischen Person darf das Impressum nicht veraltet bleiben. Für juristische Personen sollten die Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, Nutzungsbedingungen) einheitlich sein.
Professionelle Unterstützung und Generatoren
Es gibt zahlreiche Impressumsgeneratoren, die bei der Erstellung des Impressums helfen. E‑Recht24 und der Händlerbund bieten anwaltlich geprüfte Generatoren an. Für komplexe Fälle – etwa bei internationalen Unternehmen oder besonderen Berufsgruppen – empfiehlt sich eine individuelle Rechtsberatung durch spezialisierte Rechtsanwälte.
Datenschutz und Datenverarbeitung
Der Link zum Impressum sollte idealerweise auch auf die Datenschutzerklärung der Webseite verweisen. Social‑media‑Plattformen verarbeiten personenbezogene Daten. Die Datenschutzerklärung informiert Nutzer über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung dieser Daten – und stellt so die Transparenz sicher, die die DSGVO verlangt.
Praktische Anleitung zur Einbindung des Impressums
Folgende Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung zeigt, wie Sie den Impressumslink in Ihr Instagram Profil einfügen:
- Öffnen Sie die Instagram‑App und loggen Sie sich in Ihren Account ein. Klicken Sie auf das Profilsymbol unten rechts.
- Wählen Sie „Profil bearbeiten“ und gehen Sie zu „Links“.
- Tippen Sie auf „Externen Link hinzufügen“ und geben Sie die URL Ihrer Website mit dem Impressum ein.
- Geben Sie einen Linktitel ein, z. B. „Impressum“ oder „Kontakt“. Instagram erlaubt bis zu fünf Links; nutzen Sie die übrigen Links für Website, Blog oder Shop.
- Speichern Sie die Änderungen. Prüfen Sie anschließend in der App, ob der Link funktioniert und ob das Impressum mit zwei Klicks erreichbar ist.
Diese Anleitung entspricht den Empfehlungen von E‑Recht24 und Accountable, die die Zwei‑Klick‑Regel ausdrücklich betonen.
Schutz der Privatsphäre und alternative Adressen
Viele Nutzer möchten ihre private Wohnadresse nicht im Internet preisgeben. Das Gesetz verlangt jedoch eine ladungsfähige Anschrift. Die Lösung besteht darin, eine Geschäftsadresse oder einen Coworking‑Space zu nutzen. Anbieter wie Adressgeber oder Office Club vermieten Adressen, die im Impressum verwendet werden können und Post sowie Pakete entgegennehmen. So bleibt die Privatadresse geschützt.
Es ist wichtig, dass die alternative Adresse tatsächlich ladungsfähig ist. Ein bloßes Postfach erfüllt diese Voraussetzung nicht. Die adressierte Stelle muss physisch existieren, und es muss sichergestellt sein, dass Post zugestellt und entgegengenommen wird.
FAQ: Häufige Fragen rund um das Instagram‑Impressum
Warum brauche ich ein Impressum auf Instagram, obwohl Instagram in den USA sitzt? – Auch wenn Instagram keine eigene Impressumsfunktion anbietet, gilt für Anbieter in Deutschland deutsches Recht. Sobald Sie geschäftsmäßig handeln, müssen Sie ein Impressum bereitstellen.
Gilt die Impressumspflicht für alle Social‑Media‑Plattformen? – Ja. Facebook, LinkedIn, TikTok, YouTube und andere Plattformen unterliegen denselben Regeln. Der Link zum Impressum kann je nach Plattform an unterschiedlichen Stellen eingefügt werden.
Muss mein Impressum in deutscher Sprache verfasst sein? – Für deutschsprachige Angebote sollte das Impressum auf Deutsch verfasst sein. Bei internationalen Auftritten kann eine zweisprachige Version sinnvoll sein.
Was passiert, wenn ich mein Impressum hinter einer Paywall verstecke? – Das ist unzulässig. Das Impressum muss frei zugänglich sein; die Verlinkung darf keinen registrierten Zugang oder eine Bezahlschranke erfordern.
Kann ich mein Impressum nur auf meinem Blog veröffentlichen und auf Instagram darauf verlinken? – Ja. Ein externer Link zur Impressumsseite Ihrer Webseite ist zulässig und entspricht der Zwei‑Klick‑Regel. Wichtig ist, dass der Link klar als „Impressum“ gekennzeichnet ist.
Was ist mit der E‑Mail‑Adresse? – Eine E‑Mail‑Adresse ist zwingend erforderlich. Sie ermöglicht Nutzern die schnelle Kontaktaufnahme. Ein Kontaktformular reicht allein nicht aus.
Fazit
Die Impressumspflicht ist mehr als eine Formalität. Mit dem Digitale‑Dienste‑Gesetz wurden die Vorgaben aktualisiert, doch die wesentlichen Anforderungen sind geblieben: Name, Anschrift, E‑Mail‑Adresse, Telefonnummer und Registerangaben müssen leicht erreichbar aufgelistet sein. Für Instagram Accounts, die geschäftsmäßig betrieben werden, gilt: das Impressum muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.

Ein korrektes Impressum schützt vor Abmahnungen, Bußgeldern und Imageschäden. Unternehmer, Influencer und Content Creator sollten die rechtlichen Anforderungen ernst nehmen und das Impressum professionell gestalten. Mit einer klaren Lösung – direkter Link oder datenschutzkonformer Linkbaum – lässt sich die Vorgabe einfach erfüllen. Zudem schützt eine alternative Geschäftsadresse die Privatsphäre.
Bleiben Sie auf dem Laufenden: Gesetzesänderungen wie die Einführung des DDG zeigen, dass sich das IT‑Recht und die Rechtsprechung ständig weiterentwickeln. Regelmäßige Überprüfungen der eigenen Rechtstexte und eine enge Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten oder spezialisierten Beratungsdiensten sind daher unerlässlich, um die Impressumspflicht auf Instagram dauerhaft zu erfüllen.
Häufig gestellte Fragen
Ist das Erstgespräch kostenfrei?
Ja, grundsätzlich sind Erstgespräche mit Juris Media kostenfrei. Ohne eine unverbindliche Ersteinschätzung gemeinsam mit einem Juris Media Experten, können wir keine fundierten Einschätzungen zur potenziellen Problemlösung darlegen. Juris Media möchte Ihnen transparent darlegen, welche Schritte zu befolgen sind, um Ihr Problem zu lösen.
Welche Plattformen decken wir ab?
Juris Media ist spezialisiert auf die Plattformen: Facebook, Instagram, TikTok und verschiedene Google Lösungen. Sollten Sie ein Problem mit einer anderen Plattform haben, kontaktieren Sie uns dennoch gerne, um abklären zu können, inwieweit wir Sie unterstützen können.
Wie schnell wird mein Problem gelöst?
Leider lässt sich auf diese Frage keine verbindliche Aussage treffen, da die Dauer der Bearbeitung zum einen mit dem Umfang Ihres Falls zusammenhängt und zum anderen der Austausch mit den Legal Abteilungen der Social Media Netzwerke zeitlich nicht präzise abschätzbar ist. Die Dauer variiert in der Regel zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten.
Was kostet eine Beauftragung?
Die Kosten für eine Beauftragung von Juris Media variieren je nach Größe und Komplexität des Falls. Da jeder Fall einzigartig ist, bieten wir individuelle Lösungen an, die auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten sind. Unsere transparente Preisgestaltung stellt sicher, dass Sie vor der Mandatierung eine verlässliche Kosteneinschätzung für das Verfahren erhalten.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Juris Media kann keine Garantie für eine erfolgreiche Lösung Ihres Social-Media-Problems geben. Nach der erfolgreichen Mandatierung liegt unsere Erfolgsquote jedoch bei über 90%. Sollten wir im ersten kostenfreien Einschätzungstermin keine Chance für eine erfolgreiche Wiederherstellung sehen, kommunizieren wir dies transparent und fair!
Niclas Meister
Agenturinhaber



